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TUI CARS SUISSE - Allgemeine Nutzungsbedingungen (Stand: März 2024)

TUI CARS bietet Fahrzeuge unterschiedlicher Autovermieter (nachfol­gend „Leistungsträger“) an. Der Mietvertrag wird zusätzlich zwischen Ihnen und dem Leistungsträger vor Ort abgeschlossen. Bitte lesen Sie diesen vor Unterschrift durch und bewahren eine Kopie auf. Beachten Sie die auf dem TUI CARS-Voucher aufgeführten Nutzungs­bedingungen des Leistungsträgers. Bitte nehmen  Sie den TUI CARS-Voucher mit, für den Fall, dass dieser während der Fahrzeugübernahme erforderlich ist.

1. Bezahlung / Zusatzleistungen: 
Der Mietwagenpreis ist im Voraus zu entrichten und ist 4 Wochen vor Nutzungsbeginn fällig, bei Kurzfrist­buchungen unter 28 Tagen vor Nutzungsbeginn wird er sofort fällig. Änderungen der vereinbarten Zahlungsart können nur bis 35 Tage vor Nutzung vorgenommen werden. Evtl. Entgelte für Zusatzleistungen (z.B. Kindersitz, Fahrzeugübernahme außerhalb der Öffnungszeiten) sind an der Station des Leistungsträgers zu zahlen.

2. Inklusive Leistungen:
2.1 Haftpflichtversicherung: ist für Personen-, Sach- und Vermögensschäden gegenüber Dritten im Preis eingeschlossen (außer Kuba). Da die nationalen Deckungssummen unterschiedlich hoch sind, beinhaltet der Mietwagenpreis in einigen Ländern eine Zusatzhaftpflichtversicherung, die nach Ausschöpfung der mit den Leistungsträgern abgeschlossenen Haftpflichtversicherung eintritt. Die genauen Deckungssummen sind in den Nutzungsbedingungen des jeweiligen Leistungsträgers aufgeführt. Schadenmeldungen in Ländern, bei denen eine Zusatzhaftpflichtversicherung besteht, senden Sie bitte an die unten genannte Adresse und wir übernehmen für Sie die Weiterleitung an die Versicherung. Weitere Informationen zum Versicherungsschutz finden Sie unter www.tuicars.com/vorteile.

2.2 Vollkaskoschutz: ist in allen Ländern – Ausnahme Kuba – im Mietwagenpreis enthalten. Die vom Kunden zu tragende Selbstbeteiligung wird im Schadenfall von TUI erstattet (siehe Anhang „Was ist zu tun im Schadenfall“). Schäden an Reifen, Glas, Dach und Unterboden sowie Abschleppkosten im Falle eines Unfalls oder technischen Defekts sind ebenfalls abgedeckt (ausgenommen bei Missachtung der Nutzungsbedingungen). Auch die vom Leistungsträger ggf. erhobene Schadenbearbeitungsgebühr wird erstattet.

2.3 Diebstahlschutz: ist im Mietwagenpreis enthalten und deckt den Diebstahl des Fahrzeugs. Schäden an bzw. der Diebstahl von Autoradio und Navigationssystem des Leistungsträgers in Verbindung mit Einbruchschäden sind ebenfalls abgedeckt. Nicht versichert sind weitere im Fahrzeug mitgeführte private Gegenstände.

3. Zusatzversicherungen vor Ort:
3.1 Insassen-Unfallschutz: ist in einigen Ländern im Preis enthalten (siehe Voucher) und kann bei vielen Leistungsträgern vor Ort gegen einen Aufpreis abgeschlossen werden. Grundlage für den Versicherungsschutz sind die lokalen gesetzlichen Bestimmungen und Vertragsbedingungen.

3.2 weitere optionale Zusatzversicherungen: Prüfen Sie bitte genau, ob Sie diese von den Leistungsträgern angebotenen optionalen Zusatzversicherungen wirklich benötigen. Nachträgliche Erstattungen sind nicht möglich. Es ist nicht erforderlich, eine Zusatzversicherung zum Ausschluss der Selbstbeteiligung abzuschließen. Ein etwaiger Selbstbehalt wird im Schadenfall von TUI erstattet (siehe Anhang „Was ist zu tun im Schadenfall“).

4. Kaution:
Für die Hinterlegung der Kaution ist eine Kreditkarte ausgestellt auf den Namen des ersten Fahrers erforderlich. Es werden keine Prepaid-, Debit- oder virtuelle Kreditkarten akzeptiert. Eine kontaktlose Zahlung oder eine Barkaution ist nicht immer möglich. Bitte halten Sie daher Ihre Kreditkarte mit PIN Nummer bereit. Wenn der gebuchte Hauptfahrer keine Kreditkarte besitzt oder die PIN seiner Kreditkarte nicht zur Hand hat, kann das dazu führen, dass die Kreditkarte nicht akzeptiert und das Fahrzeug nicht ausgehändigt wird. Ausnahmen einzelner Leistungsträger bzgl. Barkaution oder Kreditkartenakzeptanz finden Sie in den Nutzungsbedingungen des Leistungsträgers und auf dem TUI CARS-Voucher. Die Kaution wird im Falle eines Schadens vom Leistungsträger als Selbstbeteiligung einbehalten und von TUI erstattet (siehe Anhang „Was ist zu tun im Schadenfall“).

5. Alter des Fahrers / Fahrerlaubnis:
Der Fahrer muss bei Leistungsantritt 21 Jahre alt sein und mindestens seit einem Jahr im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse 3 bzw. Klasse B Euronorm sein, die im Original mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass vorgelegt werden muss. Bei Ferndestinationen empfiehlt sich die zusätzliche Mitnahme eines internationalen Führerscheins. Die genauen Bestimmungen des Leistungsträgers (u.a. Abweichungen für bestimmte Fahrzeugkategorien, Zuschläge für junge Fahrer, Mindest- und Höchstalter, Pflicht zur Vorlage eines internationalen Führerscheins) sind dem TUI CARS-Voucher bzw. den Nutzungsbedingungen des Leistungsträgers zu entnehmen.

6. Änderung/Stornierung der Reservierung:
TUI CARS berechnet für Umbuchungen und Stornierungen bis 24 Stunden vor Beginn der Reservierung keine Gebühren. Umbuchungen sind abhängig von der Verfügbarkeit der Anbieter und können zu Preisänderungen führen. Es gelten die jeweils zum Zeitpunkt der Umbuchung aktuellen Preise sowie die dann aktuellen Bedingungen des Leistungsträgers. Für Stornierungen ab 24 Stunden vor Übernahme wird eine Gebühr in Höhe von 80 % des Mietwagenpreises erhoben. Bei vorzeitiger Rückgabe oder verspäteter Übernahme besteht kein Erstattungsanspruch. In bestimmten Umbuchungsfällen, u.a. bei einer Namensänderung, muss der Mietwagen erneut zu aktuellen Bedingungen/Preisen angefragt werden, da diese für den Leistungsträger einem Storno und einer Neubuchung entsprechen.

7. Preise:
Die Preise werden ständig aktuell berechnet und können sich vor Buchungsabschluss jederzeit ohne Vorankündigung ändern, auch für Buchungsanfragen, jedoch nicht rückwirkend für bereits bestätigte Buchungen. Die Verlängerung einer bestehenden Reservierung kann vor Nutzungsende bei TUI CARS angefragt werden.

8. Reservierung nach Fahrzeugkategorien:
Reservierungen werden nur nach Wagengruppen bestätigt und nicht für ein bestimmtes Modell. Die Leistungsträger unterhalten Fahrzeugflotten mit verschiedenen Modellen vergleichbarer Größe. Die Kategorisierung erfolgt nach Ausstattung und Leistung und nicht nach Kofferraumgröße.

9. Nutzungsdauer:
Der bestätigte Preis basiert auf einem Zeitraum von 24 Stunden ab Beginn der Nutzung. Sollte die Nutzungsdauer z. B. um 10.00 Uhr enden und planen Sie, den Wagen erst um 12.00 Uhr an diesem Tag abzugeben, sollten Sie von vornherein einen weiteren Tag buchen, da ansonsten vor Ort eine Nachbelastung zu ortsüblichen, höheren Konditionen erfolgt.

10. Übernahme des Fahrzeuges:
Am Flughafen, an einer Stadtstation oder Zustellung zum Hotel zu den jeweils gültigen Stationsöffnungszeiten möglich. Bei einer Hotelzustellung ist die Nutzung des Online-Checkins bei einigen Leistungsträgern notwendig. In einigen Zielgebieten erfolgt bei einer gebuchten Hotelzustellung ein Shuttle-Service vom Hotel zur nächsten Station. Einige Leistungsträger unterhalten einen Shuttle-Service vom Flughafen zur Übernahmestation. Details dazu finden Sie auf dem Voucher. Die auf dem Voucher angegebene Übernahmezeit ist verbindlich. Die Karenzzeit beträgt max. 1 Stunde (evtl. Verzögerungen, die durch Flugverspätungen resultieren, sind davon ausgenommen, wenn eine Flugnummer in der Buchung vermerkt ist). Danach ist der Leistungsträger berechtigt, das Fahrzeug weiter zu vermieten (Ausnahme USA – hier beträgt die Karenzzeit 12 Stunden). Überprüfen Sie bitte, ob evtl. Schäden am Fahrzeug auf dem Mietvertrag vermerkt worden sind, um Schwierigkeiten bei der Fahrzeugrückgabe zu vermeiden

11. Tankfüllung: Es bestehen folgende Optionen:
a. Das Fahrzeug wird i.d.R. mit vollem Tank übergeben und muss dann auch mit vollem Tank zurückgegeben werden. Bei den Leistungsträgern, die die Fahrzeuge nicht vollgetankt übergeben, sollte das Fahrzeug mindestens mit dem gleichen Tankfüllstand zurückgegeben werden, wie es übernommen wurde. Ansonsten werden Ihnen vom Leistungsträger Kosten für Benzin sowie eine Servicegebühr berechnet. 

b. Kauf der ersten Tankfüllung zu landesüblichen Konditionen (z.B. USA + Kanada) und Rückgabe des Fahrzeugs mit leerem Tank. Eine Rückerstattung für verbleibendes Benzin im Tank erfolgt nicht.

12. Einwegmieten:
Bei den meisten Leistungsträgern ist es möglich, das Fahrzeug an einer anderen Mietwagenstation zurückzugeben. Weitere Informationen über die Möglichkeiten und die Höhe von Zusatzkosten entnehmen Sie dem TUI CARS-Voucher / den Nutzungsbedingungen des Leistungsträgers.

13. Verkehrsdelikte:
Bitte begleichen Sie Strafzettel oder Bußgelder umgehend. Manche Leistungsträger erheben für die Bearbeitung und Nachsendung eine Bearbeitungsgebühr, die von Ihnen als Kunde zu tragen ist.

14. Kontakt:

TUI Suisse | Kundenservice
Friesenbergstrasse 75 | Postfach
CH - 8036 Zurich | Switzerland

Vor der Reise:           Buchungsstelle (Kontaktdaten auf Voucher)
Während der Reise:  Leistungsträger vor Ort
Nach der Reise:        customerservice@tui.ch

 

Motorräder - Allgemeine Nutzungsbedingungen (Stand: März 2024)

TUI CARS bietet Fahrzeuge unterschiedlicher Vermietfirmen (nachfol­gend „Leistungsträger“) an. Der Mietvertrag wird zusätzlich zwischen Ihnen und dem Leistungsträger vor Ort abgeschlossen. Bitte lesen Sie diesen vor Unterschrift durch und bewahren eine Kopie auf. Beachten Sie die auf dem TUI CARS-Voucher aufgeführten Nutzungs­bedingungen des Leistungsträgers. Bitte nehmen  Sie den TUI CARS-Voucher mit, für den Fall, dass dieser während der Fahrzeugübernahme erforderlich ist.

1. Bezahlung / Zusatzleistungen:
der Preis ist im Voraus zu entrichten und ist 4 Wochen vor Nutzungsbeginn fällig, bei Kurzfrist­buchungen unter 28 Tagen vor Nutzungsbeginn wird er sofort fällig. Änderungen der vereinbarten Zahlungsart können nur bis 35 Tage vor Nutzung vorgenommen werden. Evtl. Entgelte für Zusatzleistungen sind an der Station des Leistungsträgers zu zahlen.

2. Inklusive Leistungen:
2.1 Haftpflichtversicherung: ist für Personen-, Sach- und Vermögensschäden gegenüber Dritten im Preis eingeschlossen. Da die nationalen Deckungssummen unterschiedlich hoch sind, beinhaltet der Mietwagenpreis in einigen Ländern eine Zusatzhaftpflichtversicherung, die nach Ausschöpfung der mit den Leistungsträgern abgeschlossenen Haftpflichtversicherung eintritt. Die genauen Deckungssummen sind in den Nutzungsbedingungen des jeweiligen Leistungsträgers aufgeführt. Schadenmeldungen in Ländern, bei denen eine Zusatzhaftpflichtversicherung besteht, senden Sie bitte an die unten genannte Adresse und wir übernehmen für Sie die Weiterleitung an die Versicherung. Weitere Informationen zum Versicherungsschutz finden Sie unter www.tuicars.com/vorteile.

2.2 Vollkaskoschutz: ist im Mietpreis enthalten. Die vom Kunden zu tragende Selbstbeteiligung wird im Schadenfall von TUI erstattet (siehe Anhang „Was ist zu tun im Schadenfall“). Schäden an Reifen sowie Abschleppkosten im Falle eines Unfalls oder technischen Defekts sind ebenfalls abgedeckt (ausgenommen bei Missachtung der Nutzungsbedingungen). Auch die vom Leistungsträger ggf. erhobene Schadenbearbeitungsgebühr wird erstattet.

2.3 Diebstahlschutz: ist im Mietpreis enthalten und deckt den Diebstahl des Fahrzeugs. Schäden an bzw. der Diebstahl von Autoradio und Navigationssystem des Leistungsträgers in Verbindung mit Einbruchschäden sind ebenfalls abgedeckt. Nicht versichert sind weitere im Fahrzeug mitgeführte private Gegenstände.

3. Zusatzversicherungen vor Ort:
3.1. Insassen-Unfallschutz: ist nicht im Preis enthalten und kann nicht vor Ort hinzugebucht werden.

3.2 weitere optionale Zusatzversicherungen: Prüfen Sie bitte genau, ob Sie diese von den Leistungsträgern angebotenen optionalen Zusatzversicherungen wirklich benötigen. Nachträgliche Erstattungen sind nicht möglich. Es ist nicht erforderlich, eine Zusatzversicherung zum Ausschluss der Selbstbeteiligung abzuschließen. Ein etwaiger Selbstbehalt wird im Schadenfall von TUI erstattet (siehe Anhang „Was ist zu tun im Schadenfall“).

4. Kaution:
für die Hinterlegung der Kaution ist eine Kreditkarte ausgestellt auf den Namen des ersten Fahrers erforderlich. Es werden keine Prepaid-, Debit- oder virtuelle Kreditkarten akzeptiert. Eine kontaktlose Zahlung ist nicht möglich. Bitte halten Sie daher Ihre Kreditkarte mit PIN Nummer bereit. Wenn der gebuchte Hauptfahrer keine Kreditkarte besitzt oder die PIN seiner Kreditkarte nicht zur Hand hat, kann das dazu führen, dass die Kreditkarte nicht akzeptiert und das Fahrzeug nicht ausgehändigt wird. Die Kaution wird im Falle eines Schadens vom Leistungsträger als Selbstbeteiligung einbehalten und von TUI erstattet (siehe Anhang „Was ist zu tun im Schadenfall“).

5. Alter des Fahrers / Fahrerlaubnis:
Der Fahrer muss bei Leistungsantritt 21 Jahre alt sein und mindestens seit einem Jahr im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse 1 bzw. Klasse A, A1 oder A2 Euronorm sein, die im Original mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass vorgelegt werden muss. Für die Nutzung von Trikes genügt der Führerschein Klasse 3 bzw. Klasse B Euronorm, Motorraderfahrung ist Voraussetzung. Die zusätzliche Mitnahme eines internationalen Führerscheins ist in einigen Ländern erforderlich. Die genauen Bestimmungen des Leistungsträgers (u.a. Abweichungen für bestimmte Fahrzeugkategorien oder Länder) sind dem TUI CARS-Voucher bzw. den Nutzungsbedingungen des Leistungsträgers zu entnehmen.

6. Änderung/Stornierung der Reservierung:
Umbuchungen von Motorrädern von Eagle Rider werden kostenlos vorgenommen. Umbuchungen sind abhängig von der Verfügbarkeit der Anbieter und können zu Preisänderungen führen. Stornierungen von Motorrädern von EagleRider sind zu folgenden Gebühren möglich:

Bis zum 31. Tag vor Beginn der Reservierung: kostenfrei
Ab dem 30. Tag vor Beginn der Reservierung: 40% des Reisepreises
Ab dem 24. Tag vor Beginn der Reservierung: 50% des Reisepreises
Ab dem 17. Tag vor Beginn der Reservierung: 60% des Reisepreises
Ab dem 10. Tag vor Beginn der Reservierung oder bei Nichtabnahme des Motorrades: 80% des Reisepreises.

Bei vorzeitiger Rückgabe oder verspäteter Übernahme besteht kein Erstattungsanspruch. Bei einer Namensänderung muss das Motorrad erneut zu aktuellen Bedingungen/Preisen angefragt werden, da dies für den Leistungsträger einem Storno und einer Neubuchung entspricht.

7. Preise:
Die Preise werden ständig aktuell berechnet und können sich vor Buchungsabschluss jederzeit ohne Vorankündigung ändern, auch für Buchungsanfragen, jedoch nicht rückwirkend für bereits bestätigte Buchungen. Die Verlängerung einer bestehenden Reservierung ist nur zu den vor Ort veröffentlichten Konditionen möglich

8. Reservierung nach Klassen:
Reservierungen werden für eine bestimmte Fahrzeugklasse und nicht für ein Modell vorgenommen. Sollte das Modell der gebuchten Klasse kurzfristig nicht verfügbar sein, behält sich der Leistungsträger vor Ort vor, ein gleich- oder höherwertiges Modell ohne Aufpreis zur Verfügung zu stellen. Bei Buchung der Modellgarantie kann das gebuchte Motorradmodell fest bestätigt werden.

9. Nutzungsdauer:
der bestätigte Preis basiert auf einem Zeitraum von 24 Stunden ab Beginn der Nutzung. Sollte die Nutzungsdauer z. B. um 10.00 Uhr enden und planen Sie, das Fahrzeug erst um 12.00 Uhr an diesem Tag abzugeben, sollten Sie von vornherein einen weiteren Tag buchen, da ansonsten vor Ort eine Nachbelastung zu ortsüblichen, höheren Konditionen erfolgt.

10. Übernahme des Fahrzeuges:
eine Übernahme außerhalb der Stationsöffnungszeiten oder am Flughafen ist nicht möglich. Die auf dem Voucher angegebene Übernahmezeit ist verbindlich. Die Karenzzeit beträgt max. 1 Stunde. Danach ist der Leistungsträger berechtigt, das Fahrzeug weiter zu vermieten. Überprüfen Sie bitte, ob evtl. Schäden am Fahrzeug auf dem Mietvertrag vermerkt worden sind, um Schwierigkeiten bei der Fahrzeugrückgabe zu vermeiden.

11. Tankfüllung: Es bestehen folgende Optionen:
a. Das Fahrzeug wird i.d.R. mit vollem Tank übergeben und muss dann auch mit vollem Tank zurückgegeben werden. Bei Abweichungen sollte das Fahrzeug mindestens mit dem gleichen Tankfüllstand zurückgegeben werden, wie es übernommen wurde. Ansonsten werden Ihnen vom Leistungsträger Kosten für Benzin sowie eine Servicegebühr berechnet. 
b. Kauf der ersten Tankfüllung zu landesüblichen Konditionen und Rückgabe des Fahrzeugs mit leerem Tank. Eine Rückerstattung für verbleibendes Benzin im Tank erfolgt nicht.

12. Einwegmieten:
Bei den meisten Leistungsträgern ist es möglich, das Fahrzeug an einer anderen Station zurückzugeben. Weitere Informationen über die Möglichkeiten und die Höhe von Zusatzkosten entnehmen Sie dem TUI CARS-Voucher / den Nutzungsbedingungen des Leistungsträgers.

13. Verkehrsdelikte:
Bitte begleichen Sie Strafzettel oder Bußgelder umgehend. Manche Leistungsträger erheben für die Bearbeitung und Nachsendung eine Bearbeitungsgebühr, die von Ihnen als Kunde zu tragen ist

14. Kontakt:
TUI Suisse | Kundenservice
Friesenbergstrasse 75 | Postfach
CH - 8036 Zurich | Switzerland

Vor der Reise:         Buchungsstelle (Kontaktdaten auf Voucher)
Während der Reise: Leistungsträger vor Ort
Nach der Reise:      customerservice@tui.ch

 

Was ist zu tun im Schadenfall / Wichtige Information zur Selbstbeteiligung

Vor Ort ist es notwendig, bei der Übernahme eine Fahrzeugkaution zu hinterlegen. Im Fall von Beschädigungen oder Diebstahl des Fahrzeugs wird diese Kaution als Selbstbeteiligung vom Leistungsträger einbehalten und anschließend durch TUI CARS erstattet.

Die Erstattung umfasst auch:

  • Schäden an Reifen, Glas, Dach und Unterboden
  • Kosten für den Verlust oder die Beschädigung des Autoschlüssels und/oder der Fahrzeugpapiere
  • Diebstahl von oder Schäden an Autoradio und Navigationssystem des Leistungsträgers in Folge eines Einbruchs
  • Abschleppkosten infolge eines Unfalls oder eines technischen Defekts
  • Eventuell anfallende Schadenbearbeitungsgebühren

Ausgenommen von der Erstattung sind:

  • Schäden, die durch die Missachtung der Nutzungsbedingungen entstehen (insbesondere durch das Befahren unbefestigter Straßen)
  • grob fahrlässiges Handeln oder Trunkenheit am Steuer
  • Beschädigung der Kupplung durch unsachgemäße Handhabung
  • Schäden im Innenraum des Fahrzeuges
  • durch Falschbetankung entstandene Kosten
  • aus dem Fahrzeug gestohlene oder beschädigte private Gegenstände     
  • Folgekosten z.B. Telefonkosten und Hotelübernachtungen

Ebenso kann keine Erstattung vorgenommen werden, wenn der Hauptschaden von der Versicherung vor Ort nicht reguliert wird, da hier das Vorliegen grober Fahrlässigkeit angenommen wird.

Im Schadenfall muss vor Ort die folgende Vorgehensweise unbedingt beachtet werden:

  • Umgehende Benachrichtigung der Mietstation
  • Bei Beteiligung eines Unfallgegners (für Motorräder: bei jeglichen Unfällen) oder bei Einbruch oder Diebstahl umgehend die Polizei rufen und einen Polizeibericht erstellen lassen.
  • Bei Einbruch oder Diebstahl Strafanzeige bei der zuständigen Polizeibehörde stellen
  • Den Kontakt zur Polizei geeignet dokumentieren (Zeitpunkt der Kontaktaufnahme, Name der Polizeistation und des Ansprechpartners)
  • Bei Rückgabe des Fahrzeugs vor Ort einen Schadensbericht von der Station ausstellen und unterschreiben lassen

Zur Erstattung der Selbstbeteiligung sind folgende Unterlagen einzureichen:

  • TUI CARS Buchungsbestätigung
  • Kopie des Mietvertrages
  • Schadens- und Polizeibericht
  • Ggf. Angaben zur Kontaktaufnahme mit der Polizei
  • Zahlungsnachweis (Quittung oder Belastungsnachweis der Kreditkarte)

Bitte senden Sie diese Unterlagen zusammen mit der Angabe Ihrer Bankverbindung an:
TUI Suisse | Kundenservice
Friesenbergstrasse 75 | Postfach 
CH - 8036 Zurich | Switzerland
customerservice@tui.ch